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Kaufrichtlinien

Wir wissen, dass Sie Fragen zu den Verfahren haben. Der Kauf einer Immobilie in Spanien unterscheidet sich vom Kauf einer Immobilie in Ihrem Heimatland. Nachfolgend finden Sie die Kaufrichtlinien für den Kauf eines Hauses auf Ibiza. Sobald Sie die Immobilie gefunden haben, nach der Sie gesucht haben, werden die folgenden Schritte ausgeführt:

Verhandlung

Ein Angebot auf dem Grundstück platzieren. Wenn das Angebot angenommen wird, muss es von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.

 

Eigentumsvorbehalt oder öffentliche Urkunde

Sobald das Angebot angenommen wurde, wird der Prozess fortgesetzt. Nun wird entweder ein Reserviationsvertrag ("vorherige Vereinbarung") oder eine öffentliche Urkunde ("Urkunde des Notars") abgeschlossen.

Das spanische Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet in klarer Weise zwischen öffentlichen und privaten Dokumenten.

- Das öffentliche Dokument (dasjenige, das von einem öffentlichen Angestellten mit der gesetzlichen Befugnis zur Bescheinigung von Dokumenten stammt).

- Das offizielle Dokument (das von einem öffentlichen Angestellten ohne die gesetzliche Berechtigung zur Bescheinigung von Dokumenten stammt).

- Das private Dokument.

Normalerweise vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Reservierungsvertrag, der entweder ein offizielles Dokument oder ein privates Dokument sein kann. Der Reservierungsvertrag sieht vor, dass der Verkäufer das Eigentum vom Markt nimmt und es keinem anderen potenziellen Kunden erlaubt, es als für den Käufer reserviert anzusehen. Der Reservierungsvertrag ist ein nützliches Instrument, um die Immobilie reserviert zu haben und Zeit zu gewinnen, um alle Dokumente zu überprüfen oder mögliche Finanzierungen durchzuführen. Im Vertrag wird ein Datum angegeben, an dem alle Dokumente und Finanzen in Ordnung sein müssen, damit die öffentliche Urkunde eingereicht werden kann. Die Kosten dieses Vertrages variieren. In einigen Fällen verlangt der Verkäufer eine Anzahlung von 10%, in anderen Fällen variiert die Anzahlung zwischen 3.000 € und 10.000 €. Diese Zahlung wird vom Gesamtpreis der Immobilie abgezogen. Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Reservierungsvertrag abzuschließen, auch wenn dies dringend empfohlen wird.

Es gibt vier Arten von Reservierungsverträgen:

1. Privater Kaufvertrag (documento de reserva) Zahlung zwischen 3.000 € und 10.000 €

2. Geldvertrag (arras penetenciales) von 10%

3. Anzahlungsvertrag (contrato de paga y señal) von 10% und kann nicht ungebunden sein, es sei denn, beide Parteien sind einverstanden

4. Bei einem privaten Kaufvertrag (contrato privado de compraventa) muss der volle Verkaufsbetrag bezahlt werden, bevor er beim Notar unterschrieben wird

Due Diligence

In Spanien müssen die Verträge eindeutige Angaben über den Käufer, den Verkäufer, das Eigentum, den vereinbarten Preis, die Frist für die Unterzeichnung der Urkunden, den freien Besitz, das schuldenfreie Eigentum, die Art und Weise, wie die Transaktionskosten gezahlt werden, und die zuzuordnenden Klauseln enthalten Verantwortlichkeiten, Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Vertrag gültig ist, und wie Streitigkeiten beigelegt werden. Wenn Sie Möbel oder andere Gegenstände vom Verkäufer kaufen, sollten diese in einem Inventar enthalten sein, das dem Vertrag beigefügt ist.

Rechtliche Aspekte des Eigentums, die vor der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde überprüft werden müssen, sind die folgenden:

- Die Urkunde (öffentliches Instrument)

- Das Immobilienregister (keine Verbindlichkeiten oder Hypotheken)

- Das Grundbuch (Kataster)

- Planungsgebühren (etwaige Stadtentwicklungspläne)

- Baugenehmigung (ist das Eigentum legal)

- Bescheinigung über die Belegung (Erfüllt die Immobilie die Anforderungen und Gesetze für die Belegung von Menschen)

- Energieausweis (Energieeffizienzklasse der Immobilie)

- Zahlung der Grundsteuer (keine ausstehenden Zahlungen früherer Jahre)

- Mietverträge (keine aktuellen Miet- oder Mietverträge für die Immobilie)

- Beiträge der Eigentümervereinigungen (monatliche Gebühr)

- Status der Inhabervereinigung (etwaige Einschränkungen bei der Nutzung der Immobilie)

Die öffentliche Urkunde wird an dem Tag beim Notar unterzeichnet, der entweder im Reservierungs Vertrag angegeben oder vom Käufer und vom Verkäufer vereinbart wurde. Die vollständige Zahlung erfolgt entweder per Bankscheck oder Online-Überweisung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Geld beim Verkäufer eingegangen ist.

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