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Anschaffungskosten

Der Kauf einer Immobilie in Spanien verursacht verschiedene Kosten. Bei diesen Kosten handelt es sich um Kosten, die im Zusammenhang mit den Steuern stehen, die zum Erwerb der Immobilie anfallen. Hier eine klare Übersicht über die anfallenden Kosten:

Der Kaufpreis

Dies ist der Preis, der an den Verkäufer gezahlt wird.

Die Notargebühr

0,5% des Kaufpreises. Es muss vom Käufer bezahlt werden.

Prozesskosten

+/- 1% des Kaufpreises, nach dem gewählten Anwalt.

Registrierung von Immobilien

Normalerweise handelt es sich um eine Standardgebühr, die jedoch je nach Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, variieren kann. In den meisten Fällen beträgt sie 1% des Wertes der Immobilie.

Bankgebühren

Im Anschluss an die Bank und gewählte Zahlungsart.

IVA

(Mehrwertsteuer) 10% für Häuser, 21% für Grundstücke. Die Zahlungsfrist für diese Steuer beträgt 30 Werktage ab dem Datum der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde. - Stempelsteuer (Impost of Documented Legal Acts AJD) Wenn eine Immobilie der Mehrwertsteuer unterliegt, muss der Käufer im Allgemeinen auch die andere Steuer in Höhe von 1,2% des Kaufpreises zahlen. Der Verkäufer wird mit dem Kaufpreis bezahlt und der Verkäufer zahlt ihn an die Steuerbehörden.

Kapitalübertragungssteuer

Steuer auf die Übertragung von Eigentum. Diese Steuer gilt nicht für Neubauimmobilien, bei denen der Käufer der erste Bewohner ist. Die Zahlungsfrist für diese Steuer beträgt 30 Werktage ab dem Datum der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde. Auf den Balearen beträgt der Steuersatz zwischen 8% und 10% der Steuerbemessungsgrundlage, basierend auf dem Wert des transportierten Eigentums. es beträgt 8% für immobilien unter 400.000 euro, 9% für immobilien zwischen 400.000 und 600.000 euro und 10% für immobilien über 600.000 euro.

IBI

STEUER NICHT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUFVERFAHREN.

Dies sind die jährlichen Steuerkosten. Diese Steuer muss jedes Kalenderjahr am 1. Januar gezahlt werden, auch wenn die Immobilie im selben Jahr in einem anderen Monat verkauft wird. Diese Steuer wird auf den vom Grundbuchamt geschätzten Wert berechnet. Der Eigentümer der Immobilie haftet für alle ausstehenden Schulden im IBI der Vorjahre, auch wenn sich das Eigentum an dem Haus geändert hat. Diese Schuld unterliegt nicht dem Eigentümer, sondern dem Eigentum und seinem jetzigen Eigentümer. Daher ist es während des Kaufvorgangs sehr wichtig zu überprüfen, ob alle IBIs in den Jahren vor dem Kauf der Immobilie bezahlt wurden.

Hypothek Kosten

(falls erforderlich). Bewertung der Immobilie (500 €) und Kosten im Zusammenhang mit der Hypothek.

 

Die zusätzlichen Kosten von +/- 10% des Immobilienpreises sollten bei der Aufstellung eines Budgets für den Kauf einer Immobilie auf Ibiza berücksichtigt werden.

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